E-Ladestationen
E-Ladestationen: Ein Pluspunkt für Ihre Immobilie
Immer mehr Österreicher fahren elektrisch, und die meisten wollen ihr Auto zu Hause laden. Für Vermieter wird eine Lademöglichkeit damit zum Wettbewerbsvorteil, ähnlich wie schnelles Internet oder ein guter Fahrradraum. Wer keine anbieten kann, verliert gute Mieter an modernere Wohnungen. Richtig geplant steigert eine Ladestation die Attraktivität und den Wert Ihrer Immobilie und kann sogar Einnahmen bringen.
Was rechtlich gilt
- Eigentumswohnungen (WEG): Seit der WEG-Novelle 2022 gilt das sogenannte „Right to Plug“. Wohnungseigentümer dürfen an ihrem eigenen Stellplatz auf eigene Kosten eine Langsam-Ladestation errichten. Dazu reicht es, die anderen Eigentümer zu informieren. Widerspricht innerhalb von zwei Monaten niemand, gilt die Zustimmung als erteilt. Gibt es einen Widerspruch, braucht es einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft oder notfalls das Gericht. Größere Anlagen im Gemeinschaftsbereich muss die Eigentümergemeinschaft beschließen.
- Mieter: Für Mieter gilt das Mietrecht. Sie brauchen Ihre Zustimmung. Ohne guten Grund, etwa technische Hindernisse oder unverhältnismäßigen Aufwand, sollten Sie den Einbau aber nicht verweigern.
- Immer: Einbau und Anschluss nur durch einen konzessionierten Elektrobetrieb. Muss der Hausanschluss oder die Elektroverteilung verändert werden, entscheiden Sie als Vermieter. Halten Sie Kosten, Betrieb, Zugang und Rückbau schriftlich fest.
Welche Lösungen gibt es?
- Wallbox am eigenen Stellplatz: die klassische Lösung für Garage oder Carport, meist mit 3,7 bis 11 kW. Sie braucht einen eigenen Zähler oder eine messbare Unterverteilung, damit der Strom richtig zugeordnet werden kann. Je nach Leistung ist eine Meldung oder Bewilligung beim Netzbetreiber nötig.
- Gemeinsame Ladeinfrastruktur: ideal für größere Häuser und Tiefgaragen. Ein gemeinsamer Anschluss mit Lastmanagement verteilt die Leistung, damit der Hausanschluss nicht überlastet wird. Weitere Ladepunkte lassen sich später einfach dazuhängen, und die Abrechnung läuft automatisch. Dafür gibt es eigene Förderungen.
- Kombination mit Photovoltaik: Eigener Sonnenstrom senkt die Ladekosten und steigert den Wert der Immobilie. Dafür braucht es ein Energiemanagement, das den Überschuss erkennt.
Kosten
Die Wallbox selbst ist meist der kleinere Posten. Ins Geld gehen:
- die Zuleitung und Absicherung
- Umbauten am Zählerplatz
- eventuell eine Erweiterung des Hausanschlusses, vor allem bei mehreren Ladepunkten
- bei Gemeinschaftslösungen laufende Gebühren für die Abrechnung
Lassen Sie sich vorab ein technisches Konzept und einen Kostenvoranschlag erstellen.
Förderungen
Bund (über die Kommunalkredit, umweltfoerderung.at), Länder, Gemeinden und Energieversorger fördern Ladestationen. Besonders interessant für Vermieter sind die Förderungen für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Die Programme ändern sich laufend.
Wichtig: Beantragen Sie die Förderung immer vor dem Auftrag oder der Montage. Sonst ist der Anspruch meist weg.
So gehen Sie vor
- Beim Netzbetreiber klären, ob der Hausanschluss reicht und was gemeldet werden muss.
- Die Elektroanlage von einem Elektriker prüfen lassen. Bei mehreren Ladepunkten ein Lastmanagement einplanen.
- Förderung beantragen.
- Die Installation von einem befugten Elektrobetrieb durchführen lassen. Prüfprotokolle und Unterlagen aufbewahren.
- Bei Gemeinschaftsanlagen schriftlich regeln, wer laden darf, wie abgerechnet wird, wer Wartung und Reparaturen zahlt und was beim Rückbau passiert.
- Mit der Versicherung abklären, ob die Anlage mitversichert ist.
Vor- und Nachteile
Die Vorteile:
- modernere, gefragtere Wohnungen
- weniger Leerstand
- ein höherer Immobilienwert
- je nach Modell zusätzliche Einnahmen
Die Nachteile:
- teils hohe Anfangskosten
- mehr Organisationsaufwand bei Abrechnung und Wartung
- mögliche Diskussionen in der Eigentümergemeinschaft
Fazit: Die Vorteile überwiegen meist, wenn Technik, Kosten und Abrechnung von Anfang an klar geregelt sind.
Wallbox des Mieters und Stromabrechnung
Möchte ein Mieter selbst eine Wallbox, zahlt er Kauf und Einbau, braucht aber Ihre Zustimmung. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung können Sie das über das „Right to Plug“ lösen: Sie informieren die anderen Eigentümer, und ohne Widerspruch innerhalb der Frist ist der Einbau zulässig. Lassen Sie sich alle Unterlagen übergeben und vereinbaren Sie, ob die Wallbox beim Auszug abgebaut wird oder bleibt.
Für die Stromabrechnung gibt es drei Möglichkeiten:
- Eigener Zähler auf den Namen des Mieters: die sauberste Lösung, ohne jede Diskussion.
- Wallbox mit eigener Verbrauchsmessung: üblich bei größeren Anlagen. Achten Sie auf geeichte Messgeräte.
- Monatliche Pauschale: nur sinnvoll bei geringem Verbrauch.
Nicht zu empfehlen ist es, den Ladestrom über den Allgemeinstrom oder die Betriebskosten laufen zu lassen. Das führt fast immer zu Streit und ist rechtlich heikel.
Unser Tipp: Halten Sie alles in einer kurzen Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag fest: Kosten, Strom, Wartung, Haftung, Rückbau und Zugang. Dann gibt es später keine Missverständnisse.
